InsolvenzentschädigungVon der Arbeitslosenversicherung ausgerichtete Entschädigung an die Arbeitnehmer bei Konkurs des Arbeitgebers. Entschädigungsanspruch besteht für bestimmte im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bestehende Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. Art. 51 ff. AVIG [SR 837.0]);
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