Güterrecht, ehelichesDas eheliche Güterrecht umschreibt die Wirkungen der Ehe auf das Vermögen der Ehegatten, wobei es im Rahmen verschiedener Güterstände unterschiedliche Ordnungen zulässt (Art. 181 ff. ZGB). Es beschränkt sich im Wesentlichen auf die Fragen der Zuordnung und Behandlung der zu den Gütermassen der Ehegatten gehörenden Vermögenswerte (Eigentum, Verwaltung, Nutzung und Verfügung), der Haftung sowie der Aufteilung der einzelnen Vermögensmassen auf die Ehegatten bei Auflösung des Güterstandes bzw. der Ehe;
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