Tausch
Welche Punkte sind beim Abschluss eines Tauschvertrages zu beachten?
Für Tauschverträge finden weitgehend die Bestimmungen über den Kaufvertrag Anwendung (vgl. Art. 237 OR). Es kann somit auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen werden. Gleich wie Grundstücks-Kaufverträge müssen auch Tauschverträge, die ein Grundstück zum Gegenstand haben, öffentlich beurkundet werden.
Wie werden Tauschverträge steuerlich behandelt?
Tauschverträge über Grundstücke werden steuerlich (Grundstückgewinnsteuer) wie zwei Verkäufe behandelt. Dies bedeutet zum Beispiel, dass beide Vertragsparteien eine Grundstückgewinnsteuerbezahlen und demzufolge eine Grundstückgewinnsteuererklärung ausfüllen müssen. Ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer kann indessen beantragt werden, falls es sich um eine Landumlegung zwecks Grenzbereinigung oder Ersatzbeschaffung handelt.
Wo kommen Tauschverträge im grundbuchlichen Alltag vor?
Der Abtausch ganzer Grundstücke ist ausgesprochen selten. Gelegentlich werden jedoch einzelne Parkplätze oder zu Stockwerkeigentum ausgeschiedene Anteile an einem Grundstück abgetauscht.