Änderung Stockwerkeigentum
Wie funktioniert die Änderung von Miteigentumsanteilen und Wertquoten?
Es kommt immer wieder vor, dass Stockwerkeigentümer die bestehenden Wertquoten als ungerecht empfinden. Dies insbesondere, weil diese Quote in der Regel massgebend für die Aufteilung der gemeinschaftlichen Kosten und für die Berechnung des Eigenmietwertes ist. Änderungen der Wertquoten bedürfen jedoch der Zustimmung aller unmittelbar Beteiligten und der Genehmigung der Versammlung der Stockwerkeigentümer (vgl. Art. 712e ZGB). Die Vereinbarung zwischen den unmittelbar Beteiligten muss öffentlich beurkundet werden.
Die Möglichkeiten, die Wertquoten gegen den Willen der übrigen Stockwerkeigentümer mittels Klage durchzusetzen, sind stark eingeschränkt (vgl. Art. 712e ZGB). Es empfiehlt sich daher, beim Erwerb von Stockwerkeigentum auch die Angemessenheit der Wertquote zu überprüfen.
Das Notariat und Grundbuchamt kann keine Garantie für die Richtigkeit der Quoten geben.