Reglement / ausschliessliche Benützungsrechte
Welche Bedeutung haben das Reglement über die Verwaltung und Benutzung?
Wo sind die zur Stockwerkeinheit gehörenden Parkplätze
aufgeführt?
Meist wird bei Begründung des Stockwerkeigentums ein Benutzungs- und Verwaltungsreglement erstellt und im Grundbuch angemerkt. Fehlt ein solches Reglement kann gemäss Artikel 712g Abs. 3 ZGB kann jeder Stockwerkeigentümer die Aufstellung verlangen.
Unter anderem enthalten Benutzungs- und Verwaltungsreglemente
Bestimmungen betreffend:
- Organisation der Stockwerkeigentümergemeinschaft
- Benutzung der im Sonderrecht stehenden Räume und Einrichtungen
- Benützung der gemeinschaftlichen Teile und Einrichtungen
- Kostenaufteilung
Die zu der einzelnen Stockwerkeinheit gehörenden Parkplätze sind oft im Benutzungs- und Verwaltungsreglement aufgeführt. Dort werden sie als „ausschliessliche Benützungsrechte“, „Parkplatzbenützungsrechte“, „reglementarische Sondernutzung“ oder „Sondernutzungsrechte“ bezeichnet.
Möglich ist jedoch auch die Begründung von Dienstbarkeiten für einzelne Parkplatzbenutzungsrechte. In diesem Fall ist die Berechtigung an einem Parpkplatz direkt aus dem Grundbuch ersichtlich.
Auch nicht angemerkte Reglementsänderungen sind gültig. Sie sind auch für einen Rechtsnachfolger verbindlich (vgl. Art. 649a ZGB). Reglementsänderungen werden in der Regel nicht oder zumindest nicht sofort im Grundbuch angemerkt. Aus diesem Grund können insbesondere bei Altbauten einzig der Verkäufer und die Stockwerkeigentümer-Verwaltung zuverlässig Auskunft über die bestehenden ausschliesslichen Benützungsrechte geben.