Reservationsvereinbarung / schriftlicher Vorvertrag
Sind schriftliche Reservationsvereinbarungen gültig?
Kann eine geleistete Anzahlung allenfalls zurückgefordert
werden?
Kaufverträge und Vorverträge über Grundstücke sind nur dann gültig, wenn sie öffentlich beurkundet werden. Schriftliche Reservationsvereinbarungen sind demzufolge nichtig, also für beide Parteien gänzlich unverbindlich. Der Kaufinteressent kann trotz Unterschrift die Reservationszahlung verweigern, soweit er diese noch nicht entrichtet hat und bereits entrichtete Zahlungen wieder zurückfordern.
Bei einem Nichtzustandekommen des Kaufvertrages trotz unterzeichneter Reservationsvereinbarung ist der Anbieter natürlich enttäuscht und möchte insbesondere geleistete Zahlungen behalten, weil er seine Suche praktisch wieder von vorne beginnen muss. Der Interessent kann die geleistete Anzahlung dennoch in der Regel herausverlangen. Der Verkäufer kann grundsätzlich lediglich die Kosten für die effektiven, in guten Treuen getätigten Aufwände zurückbehalten.
Hinweis betr. Anzahlungen
Anzahlungen sind für den Käufer mit einem gewissen Risiko verbunden. Sollte der Verkäufer vor der Eigentumsübertragung zahlungsunfähig werden, ist das Geld meist verloren. Oftmals werden kleinere Anzahlungen bereits vor der Beurkundung anlässlich der Unterzeichnung einer sogenannten Reservationsvereinbarung geleistet. Wir empfehlen Ihnen, solche Anzahlungen zurückhaltend und keinesfalls in bar, sondern mittels Überweisung auf ein Konto zu tätigen. Ausserdem sollten sie abklären, ob es sich beim Kontoinhaber tatsächlich um den Grundstückseigentümer handelt.