Kaufsrecht / Rückkaufsrecht
Was ist ein Kaufsrecht?
Das Kaufsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, ein Grundstück zu einem festgelegten Preis in einem späteren Zeitpunkt zu erwerben. Der Berechtigte kann frei entscheiden, ob und wann er das Kaufsrecht ausüben möchte. Die Ausübung erfolgt in der Regel durch eingeschriebene Anzeige an den Grundeigentümer, der die erforderlichen Grundbuchanmeldung abzugeben hat. Es ist ein öffentlich beurkundeter Kaufsrechtsvertrag vorgeschrieben (vgl. Art. 216 Abs. 2 OR). Die maximal zulässige Dauer des Kaufsrechtes beträgt 10 Jahre.
Das Kaufsrecht muss im Grundbuch vorgemerkt sein, damit es gegenüber Dritten rechtswirksam sein kann.
Was ist ein Rückkaufsrecht?
Wird ein Kaufsrecht anlässlich des Verkaufs zugunsten des Verkäufers vorbehalten, so spricht man von einem Rückkaufsrecht. Die maximal zulässige Dauer für Rückkaufsrechte beträgt 25 Jahre.
Auch das Rückkaufsrecht muss im Grundbuch vorgemerkt sein, damit es gegenüber Dritten rechtswirksam sein kann.