Kaufvertrag etc.
Wie funktioniert der Kauf / Verkauf eines Grundstückes?
Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss öffentlich beurkundet werden (Art. 657 Abs. 1 ZGB, Art. 216 Abs. 1 OR). Zusätzlich zum Abschluss des beurkundeten Kaufvertrages ist für den Erwerb des Grundeigentums die Eintragung in das Grundbuch erforderlich (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Im Kanton Zürich ist für die Beurkundung von Kaufverträgen und für die Entgegennahme von Grundbuchanmeldungen dieselbe Amtsstelle zuständig.
Für die Beurkundung benötigen wir von Ihnen zahlreiche Angaben und Unterlagen. Durch das Formular Vertragsangaben können Sie uns die wichtigsten Angaben elektronisch übermitteln. Auf Grund dieser Angaben führen wir Sie im persönlichen Gespräch durch den Vertrag und erstellen Ihnen einen individuellen Vertragsentwurf. Nach dessen Bereinigung kann der Termin für den Vollzug vereinbart werden.