Gebühren
Welche Gebühren werden Ihnen vom Grundbuchamt in Rechnung gestellt?
- Für die vorläufige Eintragung:
0,5 ‰ von der Pfandsumme im Rahmen von Fr. 50.00 – 300.00
(§ 1 Ziff. 2.5.5.1 des Anhanges zur Notariatsgebührenverordnung)
bei Fehlen einer Pfandsumme
(Sicherstellung des Gewinnanspruchs)
pro Grundstück Fr. 50.-
im Rahmen von Fr. 100.- bis 300.-
- Für die definitive Eintragung:
1,0 ‰ von der Pfandsumme, mindestens Fr. 100.00
(§ 1 Ziff. 2.3.1 des Anhanges zur Notariatsgebührenverordnung)