NEU mit SMS Code
Elektronische Eigentumsabfragezu Grundstücken im Kanton Zürich
Revidiertes Erbrecht
per 1.1.2023
Neues Aktienrecht 2023
Gültig ab 1.1.2023
Umfangreiche Vorlagensammlung und Textbausteine für Mutationen innerhalb der Rechtsformen als Download verfügbar.
Mit dem nachstehenden Formular können Sie einen Antrag zur Sperrung oder Entsperrung der über den kantonalen GIS-Browser elektronisch abrufbaren Eigentümerinformationen für ein oder mehrere Grundstücke stellen.
Die Sperrung betrifft ausschliesslich die elektronische Eigentumsabfrage über den kantonalen GIS-Browser unter maps.zh.ch. Rechtliche Grundlage der Sperr- / Entsperranfrage bildet seit dem 1. Dezember 2024 § 35c der kantonalen Grundbuchverordnung (kGBV). Eine Sperrung der über das Grundbuchamt erhältlichen Grundbuchdaten ist grundsätzlich nicht möglich; Einsicht und Auskunft über Grundbuchdaten unterliegen den Bestimmungen von Art. 970 ZGB.
Die Sperrung in der elektronischen Eigentumsabfrage erfolgt grundstücksbezogen. Bei Sperrgesuchen für Grundstücke in gemeinschaftlichem Eigentum wird das gesamte Grundstück für die elektronische Eigentümerauskunft gesperrt. Eine Entsperrung eines zuvor gesperrten Grundstücks kann jederzeit über den gleichen Gesuchskanal erfolgen.
Bei einem Wechsel der Eigentümerschaft bleibt die Sperrung des Grundstücks bestehen. Möchte die neue Eigentümerschaft die Sperre aufheben, kann sie jederzeit ein Entsperrgesuch stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der Sperr- resp. Entsperranfrage zeitnah geschieht, jedoch je nach Antragsmenge mit Wartezeiten zu rechnen ist. Es erfolgt keine Kommunikation bezüglich des Zeitpunktes der Erledigung der Sperr-/ Entsperranfrage.
* Angabe obligatorisch
Hinweis: Pro Formular können nur Objekte desselben Grundbuchamtskreises erfasst werden. Die E-GRID entnehmen Sie dem GIS-Browser des Kantons Zürich, unter Nutzung der Karte «Eigentumsauskunft», in der Kachel «Informationen», im Reiter «Info» (als EGRIS_EGRID bezeichnet). Sie können bis zu 5 Objekte erfassen.