El. Eigentumsabfrage
Elektronische Eigentumsabfrage zu Grundstücken im Kanton Zürich
Eine elektronische Eigentumsabfrage zu einem Grundstück im Kanton Zürich kann via kantonalen GIS-Browser kostenfrei getätigt werden. Die Grundbuchdaten werden über den «GIS-Browser» des Kantons Zürich zur Verfügung gestellt. Die Eigentümerauskunft ist auf der Plattform unter dem Link maps.zh.ch abrufbar.
Neu mit SMS-Bestätigungscode
Ein Login ist nicht nötig, jedoch wird zur Authentifizierung ein SMS-Bestätigungscode verwendet, es muss somit eine Schweizer Mobiltelefonnummer zur Verfügung stehen. Für den Abruf der Grundbuchdaten ist die Karte «Eigentumsauskunft» anzuwählen. Zoomt man im GIS-Browser auf ein einzelnes Grundstück, wird dessen Katasternummer sichtbar. Mit Klick auf das Grundstück öffnet sich ein Fenster mit Informationen, wo die Abfrage im Abschnitt «Liegenschaften» unter «Eigentümer- und Grundbuchauskunft» gestartet wird. Nach Eingabe der CH-Mobiltelefonnummer wird ein SMS an die betreffende Nummer versandt mit einem numerischen Code. Dieser Bestätigungscode muss schliesslich in das entsprechende Feld im Abfragesystem eingetippt werden. Danach wird der betreffende Grundstückseintrag angezeigt. Die Gültigkeit des Codes ist auf 5 Minuten limitiert.
Zur Verfügung gestellt werden der Name und Vorname bzw. die Firma der Eigentümerin bzw. des Eigentümers, zusammen mit der zuletzt bekannten Wohnadresse, sowie die Eigentumsform. Der Abruf ist gebührenfrei und das Resultat kann ausgedruckt werden. Der Empfang des SMS-Codes ist für Nutzerinnen und Nutzer mit keinen Kosten verbunden. Fünf Abfragen pro Tag sind möglich. Angezeigt werden nur rechtsgültige Eigentümerdaten. Ist bei einem Grundstück bezüglich des Eigentums ein angemeldetes Rechtsgeschäft noch nicht revidiert, erfolgt dazu keine Auskunft und die abfragende Person wird an das Grundbuchamt verwiesen. Die Internet-Information entfaltet keine rechtliche Verbindlichkeit und erfolgt ohne Gewähr. Rechtswirkungen entfaltet weiterhin einzig der vom zuständigen Grundbuchamt ausgestellte, beglaubigte Auszug.
Die Authentifizierung via Mobiltelefonnummer ist ein Sicherheitselement zur Feststellung/Verhinderung von Missbräuchen. Zugriffsversuche werden geloggt. Jede verwendete Mobiltelefonnummer wird im Auskunftssystem während 2 Jahren gespeichert und danach wieder gelöscht. Es erfolgt kein Abgleich der Nummern mit Mobiltelefon-Eignerinnen und -Eignern.
Zudem können Listen betreffend gesperrter Mobiltelefonnummern, zeitlich unbegrenzt, geführt werden.
Zum GIS-Browser >
(Für Eigentümerabfragen Karte «Eigentumsauskunft» verwenden)
Rechtliche Grundlage
Die Information über die Eigentümerin oder den Eigentümer eines Grundstücks ist grundsätzlich öffentlich (ZGB Art. 970 Abs. 2), die Auskunftserteilung darüber ist nicht von einem Interessennachweis abhängig (Art. 26 Abs. 1 GBV). Art. 27 der Eidg. Grundbuchverordnung (GBV; SR 211.432.1) sieht die Bereitstellung im Internet ausdrücklich vor, wobei eine Abfrage nur grundstücksbezogen erfolgen darf (keine Suche nach Personen) und Serienabfragen zu verhindern sind - das Bereitstellen basiert somit auf einer ausdrücklichen rechtlichen Grundlage. Kantonale Ausführungsbestimmung ist § 35c der Kantonalen Grundbuchverordnung (LS 252).