Errichtung / Erhöhung von Grundpfandverschreibungen
Wie wird eine Grundpfandverschreibung errichtet / erhöht?
Im typischen Fall verspricht eine Bank einem Kunden ein Darlehen (so für einen Hauskauf, eine Renovation o.ä.). Zur Sicherheit dieses Darlehens wird die Errichtung einer Grundpfandverschreibung auf dem Grundstück des Kunden vereinbart. Diese Pfandrechtserrichtung erfolgt in zwei Stufen:
- Vorab ist ein öffentlich zu beurkundender Pfandvertrag
abzuschliessen. Die öffentliche Beurkundung findet bei
dem für das betreffende Grundstück zuständigen
Notariat statt. Dazu ist der Pass oder die Identitätskarte
mitzubringen.
- Nach der Beurkundung hat der Grundeigentümer dem Grundbuchamt die schriftliche Grundbuchanmeldung auf Eintragung des Grundpfandrechtes abzugeben. Im Kanton Zürich ist das Notariat und das Grundbuchamt in derselben Amtstelle vereinigt.
Das Grundbuchamt sendet der Bank daraufhin eine Bestätigung („Grundpfandverschreibungsurkunde“ oder Grundbuchauszug). Gestützt auf diese Bestätigung gibt die Bank den Darlehensbetrag frei. Die Bestätigung stellt im Gegensatz zum Schuldbrief kein Wertpapier dar.
Bei der Erhöhung ist der Ablauf gleich wie bei der Errichtung. Hier steht am Anfang im typischen Fall die Erhöhung eines grundpfandgesicherten Darlehens.
Zu beachten ist jedoch, dass im Kanton Zürich Grundpfandverschreibungen weit weniger verbreitet sind als Schuldbriefe.
Spezialbestimmung:
Für die Verpfändung von landwirtschaftlichen Grundstücken gilt gemäss dem Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodenrecht grundsätzlich eine Belastungsgrenze (Art. 73 ff. BGBB).