Grundpfandverschreibung
Was ist eine Grundpfandverschreibung?
Die Grundpfandverschreibung hat bloss Sicherungsfunktion. Es wird kein Wertpapier ausgestellt. Durch die Grundpfandverschreibung kann eine beliebige, gegenwärtige oder künftige oder bloss mögliche Forderung sichergestellt werden. Für diese Forderung haftet der Schuldner mit seinem ganzen persönlichen Vermögen.
Der Eintrag einer Grundpfandverschreibung im Grundbuch stellt keinen Beweis für die Existenz einer Forderung dar. Die Forderung entsteht und erlischt ausserbuchlich. Das Pfandrecht geht mit der Tilgung der Schuld unter und kann nicht ohne weiteres eine neue Schuld sichern.
Anders als der Schuldbrief kann die Grundpfandverschreibung auch teilweise sogar ohne Rechtsgeschäft und ohne Grundbucheintrag entstehen (gesetzliche Grundpfandrechte gemäss Art. 836 ff. ZGB). Im Kanton Zürich handelt es sich bei den meisten Grundpfandverschreibungen um solche gesetzlichen Grundpfandrechte.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundpfandrechten.