Grenzänderung
Was ist bei der Änderung von Liegenschaftengrenzen zu beachten?
Die Grundbuchpläne werden vom örtlichen Vermessungsamt oder vom durch die Gemeinde bestimmten Grundbuchgeometer geführt. Für geplante Änderungen ist dem Vermessungsamt resp. dem Geometer ein entsprechender Auftrag zu erteilen. Daraufhin erstellt das Vermessungsamt / der Geometer eine sogenannte „Mutationsurkunde“. Die Ausarbeitung dieser Mutationsurkunde ist meist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich vorgängig durch den Grundbuchgeometer resp. das Vermessungsamt und durch das Grundbuchamt beraten zu lassen betreffend Anpassung der bestehenden Rechte an die neuen Grenzen.
Die Mutationsurkunde muss durch die Baubehörde genehmigt werden. Gestützt auf die Mutationsurkunde erstellt das Notariat und Grundbuchamt die Grundbuchanmeldung sowie allenfalls notwendige Verträge und Pfandänderungsgesuche.
Bitte beachten Sie, dass sowohl die Erstellung der Mutationsurkunde als auch die anschliessenden Tätigkeiten des Grundbuchamtes (insbes. Einholung allfälliger Pfandänderungsbewilligungen) meist mehrere Wochen dauern kann.