Abweisung einer ForderungseingabeEine Forderungseingabe im Konkurs wird von der Konkursverwaltung als nicht begründet betrachtet und deswegen nicht (oder nicht in der geforderten Höhe) im Kollokationsplan aufgeführt. Die Abweisung erfolgt durch eine anfechtbare Verfügung der Konkursverwaltung.
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