NamenschuldbriefGrundpfandschuldart, bei welcher der Gläubiger auf dem Titel (Wertpapier) namentlich erwähnt ist. Bei Uebertragung der Gläubigerrechte muss
zusätzlich zur Besitzesübergabe auch die Übertragung auf dem Titel vermerkt und unterzeichnet werden (Indossament). vgl. auch Schuldbrief
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