Pfandstelle
Was ist mit Pfandstelle gemeint?
- Für die Reihenfolge zwischen Grundpfandrechten gilt
das Pfandstellensystem. Die Pfandstelle wird
ins Grundbuch eingetragen. In der Reihenfolge der Pfandstellen wird ein
Erlös
aus der Verwertung des Grundstückes unter die Grundpfandgläubiger
verteilt.
- Bei den
gesetzlichen Pfandrechten bestimmt das Gesetz die Pfandstelle, während
bei den vertraglichen Pfandrechten (unter Vorbehalt bereits vorhandener
Pfandrechte) der Wille der Beteiligten massgebend ist (Art.
813 ff. ZGB).
- Soll ein Grundpfandrecht errichtet werden, das den vorhandenen
Pfandrechten vorgeht, ist dies zulässig, sofern die Inhaber
der bereits vorhandenen Pfandrechte ihre schriftliche Zustimmung
dazu erteilen (Rangrücktrittserklärung).
- Auch ist es möglich, mehrere Pfandrechte an gleicher Pfandstelle zu
errichten (Nebenpfandrechte).
- Die den Pfandrechten zugeteilten Pfandstellen bleiben grundsätzlich
von einer Löschung eines vorgehenden Pfandrechtes unberührt.
Dadurch kann eine sogenannt leere Pfandstelle
entstehen, über die der Grundeigentümer (im Rahmen
des bisherigen Betrages) frei verfügen kann.
- Möglich ist es aber auch, durch öffentlich zu beurkundende Vereinbarung festzuhalten, dass ein Pfandgläubiger bei Löschungen in die betreffende Pfandstelle nachrücken kann (Nachrückungsrecht). Diese Vereinbarung hat nur dann auch Wirkung gegenüber Dritten, wenn sie im Grundbuch vorgemerkt ist.